Betreuung Straßenbau

Entwurfsvermessung

Die Entwurfsvermessung dient der Erstellung einer Planungsgrundlage.

Es wird ein neues Lage- und Höhenfestpunktfeld so angelegt, dass es auch noch in der späteren Bauausführung zur Verfügung steht.

Unsere Mitarbeiter besitzen eine langjährige Erfahrung in der Erfassung der planungsrelevanten topografischen Situation auch in den Anschlussbereichen. Daten der Straßenverwaltung (Beschilderung, Kilometrierung, OD-Steine) werden nachgewiesen. So können Nacherfassungen auf ein Minimum reduziert werden.
Eine detaillierte Codierung der aufgenommenen Punkte ermöglichen die effiziente Nutzung unserer Daten beim Fachplaner.

Absteckung Achsen oder Borde

Wir übernehmen die fertigen Planungs- und Absteckungsunterlagen über die Projektgeometrie. Die Absteckungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem bauausführenden Unternehmen.
Meist werden die geplanten Bordsteine incl. Höhenantrag in die Örtlichkeit übertragen.
Auf Wunsch übernehmen wir auch die Sicherung der übergebenen Projektgeometrie, so dass während der Bauarbeiten verloren gegangene Punkte auch durch das Bauunternehmen wiederhergestellt werden können.

Massen- und Längenermittlung bzw. Stücklisten zur Abrechnung

Abgerechnet wird zum Schluss – dies gilt auch für die eingebauten Mengen oder die angelegten Flächen.

Wir bieten uns als unabhängige Stelle an, die für Sie die abrechnungsrelevanten Daten erfasst.

Basis sind die Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung (REB). In Absprache mit dem Auftraggeber der Straßenbaumaßnahme wird im Vorfeld festgelegt, wie die Massen berechnet werden sollen („Nach Querprofilen“ (Elling) oder „Zwischen Begrenzungshorizonten“). Auch die Oberflächen (z.B. Böschungsflächen) können dem Aufmaß entnommen werden.
Pläne und Tabellen zu Längenermittlungen (z.B. Bordstein- oder Rinnenlängen) oder Stücklisten (z.B. Anzahl verbauter Leuchten, Gullys o.ä.) gehören ebenfalls zu unserem Leistungsumfang.

Entsprechend den Festlegungen erfassen wir die maßgeblichen Punkte und liefern prüffähigen Unterlagen in analoger und digitaler Form (Pläne und Tabellen).

Wir stellen Sie als Bauunternehmen von vielen Arbeiten frei, die in diesem Bereich anfallen. Ihre Bauleiter und Zeichner stehen in der Zeit für andere Aufgaben zur Verfügung. Sie können davon ausgehen, dass die Rückgabe nicht prüffähiger oder unvollständiger Unterlagen durch den Auftraggeber der Vergangenheit angehört.